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Heilpraktikerprüfung:
2007 Gesundheitsamt Mainz
Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf Grund
des
§1 des Gesetzes über die
berufsmäßige
Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz -
HPG)
sowie der Berechtigung die Berufsbezeichnung "Heilpraktikerin"
führen zu dürfen durch die Kreisverwaltung
Bitburg-Prüm
in 2007
Die Praxis ist gemeldet beim Gesundheitsamt Prüm
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